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Physiotherapeut


Physiotherapeut

Tätigkeitsbereich

Der Tätigkeitsbereich des Physiotherapeuten umfasst:

a) die Durchführung von aktiven und passiven Behandlungsmethoden;

b) die Anwendung von physikalischen Methoden zur Behandlung von schmerzhaften Zuständen oder Funktionsstörungen und Einschränkungen der Körpersysteme und

c) die Erstellung physiotherapeutischer Befunde und Berichte.

Fachliche Eignung/ Weiterbildung

Die fachliche Eignung für die Ausübung des Berufs des Physiotherapeuten

besitzt, wer:

a) mit einem Diplom den Abschluss einer mindestens dreijährigen Ausbildung an einer anerkannten Ausbildungsstätte für Physiotherapie nachweist und

b) eine zweijährige praktische Tätigkeit an einer physikalisch-therapeutischen Spezialabteilung eines Spitals oder einer Klinik oder bei einem freiberuflich tätigen Physiotherapeuten nachweist. Praktische Tätigkeiten während der Ausbildung können dabei berücksichtigt werden.

Besonderheiten

Die Ausübung spezifischer Therapiemethoden erfordert den Nachweis der entsprechenden fachlichen Eignung.

Der Physiotherapeut darf die in seinem Fachgebiet gebräuchlichen, gemäss Heilmittelgesetzgebung registrierten Heilapparate einsetzen und Arzneimittel zum äusseren Gebrauch an Patienten verwenden.

Krankheitsdiagnostik ist dem Physiotherapeuten untersagt.

Bewilligungsverfahren und -voraussetzungen

Gemäss Gesundheitsgesetz Art. 7 ff sowie Gesundheitsverordnung Art. 63 bis 65.

Rechtliche Quellen

Gesundheitsgesetz 

Gesundheitsverordnung (GesV)  

Anlagen

Liste Physiotherapeuten November 2011 

                         

 

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