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Medizinischer Masseur


Medizinischer Masseur

Tätigkeitsbereich

Der Tätigkeitsbereich umfasst die Durchführung von Wasser-, Wärme-, Kälte- und Elektrotherapien sowie manuelle Massage.

Fachliche Eignung/ Weiterbildung

Die fachliche Eignung besitzt, wer mit einem Fähigkeitsausweis den Abschluss einer mindestens zweijährigen Ausbildung an einer anerkannten Schule für medizinische Masseure nachweist und eine mindestens einjährige praktische Weiterbildung nachweisen kann. Die praktische Weiterbildung kann bei einer Einrichtung für physikalische Therapie, insbesondere einer Rheumaklinik, einem privaten Spezialarzt für physikalische Medizin, einem freiberuflich tätigen Physiotherapeuten oder einem medizinischen Masseur absolviert werden.

Besonderheiten

Diagnosestellung, Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln, die innere Massage von Unterleibsorganen ist untersagt.

Bewilligungsverfahren und -voraussetzungen

Gemäss Gesundheitsgesetz Art. 7 ff sowie Gesundheitsverordnung Art. 51 bis 53.

Rechtliche Quellen

Gesundheitsgesetz 

Gesundheitsverordnung (GesV) 

Anlagen

Liste medizinischer Masseure Oktober 2011 

                         

 

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