Chiropraktor
Tätigkeitsbereich
Der Tätigkeitsbereich umfasst nach eigener Diagnose die Behandlung von Patienten mit schmerzhaften Zuständen und Funktionsstörungen, die durch Veränderungen der Wirbelsäule und des Beckens bedingt sind.
Fachliche Eignung/ Weiterbildung
Die fachliche Eignung zur Ausübung des Berufs des Chiropraktors besitzt, wer:
a) die in der Schweiz vorgeschriebenen Aus- und Weiterbildungserfordernisse erfüllt und mit einem Diplom und/oder Weiterbildungstitel nachweist; oder
b) einen Studiengang gemäss der nach Art. 33 des schweizerischen Medizinalberufegesetzes durch Verordnung des Departements des Inneren (EDI) geführten Liste anerkannter ausländischer Studiengänge erfolgreich absolviert hat und eine mindestens zweijährige Assistenztätigkeit bei einem freiberuflich tätigen Chiropraktor nachweist.
Besonderheiten
Mindestversicherungssumme der Haftpflicht: 3 Mio. Franken
Bewilligungsverfahren und -voraussetzungen
Gemäss Gesundheitsgesetz Art. 7 ff sowie Gesundheitsverordnung Art. 29 bis 31
Rechtliche Quellen
Gesundheitsgesetz
Gesundheitsverordnung (GesV)
Anlagen
Liste Chiropraktoren Juli 2011 
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