Home Begriffserklärungen Sitemap
Schriftgrösse + /- Seite weiterempfehlen Seite drucken
logo
DienstleistungsverzeichnisRegierung und VerwaltungOnlineschalter
Pfad : LLV.li / Regierung und Verwaltung / Amt für Gesundheit / Gesundheitsberufe
Gesundheitsberufe


Die in Liechtenstein ausgeübten Gesundheitsberufe, richten sich nach den Bestimmungen des Gesundheits- und Ärztegesetzes mit den jeweils dazu gehörenden Verordnungen. Eine Konzession bzw. Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung kann beim Amt für Gesundheit beantragt werden. Der jeweilige Berufsverband erhält die Ausbildungsunterlagen zur Stellungnahme. Nach erfolgter positiver Prüfung der Aus- und Weiterbildungsvoraussetzungen durch das Amt für Gesundheit wird der Antragsteller schriftlich darüber benachrichtigt. Werden dann auch die geeigneten Räumlichkeiten und Einrichtungen nachgewiesen, wird die angesuchte Konzession oder Bewilligung erteilt. Eine Wohnsitznahme im Lande ist hierfür nicht erforderlich oder damit verbunden (Ausländer- und Passamt). Schweizerische Staatsangehörige sind seit Inkrafttreten der Phase 2 der EFTA-Konvention am 1. Januar 2005 hinsichtlich der Berufsausübung eines Gesundheitsberufs weitest gehend den EWR-Staatsangehörigen gleichgestellt.

Die Zulassung zur Berufsausübung auf Rechnung der Sozialversicherungen sowie die Voraussetzungen für die Vergütung der medizinischen  Leistungen durch die Sozialversicherungen wird im Krankenversicherungsgesetz geregelt. Die Bewilligung bedingt nicht automatisch eine Zulassung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung.  Weitere Informationen dazu finden Sie beim Amt für Gesundheit (AG) oder beim Liechtensteinischen Krankenkassenverband, Vaduz.

Antrag auf Erteilung einer Bewilligung zur Berufsausübung im Gesundheitswesen
(8 kb) 

                         

 

 
Suchen & Finden  
Hauptruf: 236 61 11
Amt für Gesundheit (AG)
Über das gesamte Portal

Erweiterte Suche, Hilfe zur Suche
Allgemeines - Amt für Gesundheit (AG)
Organisation/Ansprechpersonen
Öffnungszeiten
Kontakt/Standort
Links
Kontaktformular
Newsarchiv
Recht - Amt für Gesundheit (AG)
Hochschuldiplome und berufliche Befähigungsausweise - Anerkennung, Verordnung
Heilmittelgesetz (HMG), Schweiz
Heilmittelgesetz
Heilmittelgebührenverordnung
Heilmittel, klinische Versuche mit Heilmitteln, Verordnung
weiter
Onlineschalter -Amt für Gesundheit (AG)

Sie haben die Möglichkeit die Dokumente
   - von A-Z,
   - nach Dokumententyp
   - oder nach Thema zu sortieren.

Bitte wählen Sie:

Portaldienste
 
Liechtensteinische Landesverwaltung • Peter-Kaiser-Platz 1 • 9490 Vaduz • Tel. +423 / 236 61 11 • E-Mail