Jugendliche und Erwachsene
Kostet eine Beratung etwas? Alle Dienstleistungen der Berufsberatung sind kostenlos.
Können auch Erwachsene die Beratung aufsuchen? Selbstverständlich. Bei mehr als der Hälfte unserer Ratsuchenden geht es um Fragen der Weiterbildung, des Wiedereinstiegs, der Neu- oder Umorientierung.
Wie muss ich vorgehen, wenn ich eine Information über Berufe oder Ausbildungen suche? Vielfältige Informationen - benutzerfreundlich präsentiert - finden sich im Berufsinformationszentrum. Es ist dienstags, mittwochs und donnerstags von 13.30 bis 18.00 Uhr geöffnet und kann ohne Voranmeldung besucht werden. Während diesen Öffnungszeiten steht eine Berufsberaterin / ein Berufsberater für Kurzberatungen zur Verfügung.
Wie muss ich vorgehen, wenn ich eine persönliche Beratung wünsche? Für ein persönliches Beratungsgespräch wird ein Beratungstermin vereinbart. Am einfachsten geht dies per Telefon (Tel. 236 72 00).
Wie lange dauert ein Beratungsgespräch? In der Regel 1 bis 1 1/2 Stunden. Je nach Fragestellung können weitere Termine folgen.
Werden auch Tests eingesetzt? Abhängig von der Fragestellung können Testverfahren eingesetzt werden. Dabei stehen verschiedenste Verfahren zur Auswahl (Neigungs-, Interessen-, Leistungs- oder Persönlichkeitstest).
Was soll ich zur Beratung mitbringen? Jugendliche bringen ihr Portfolio mit, Erwachsene ihren Lebenslauf - sofern vorhanden.
Wo finde ich Informationen über freie Lehrstellen? Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung bietet dir eine Suche nach freien Lehrstellen über die jeweilige Berufsbezeichnung oder über Berufsfelder. Diese findest du auf unserer Homepage unter der Rubrik "Freie Lehrstellen".
Was bringt mir eine Schnupperlehre? Die Schnupperlehre ist der erste intensivere Kontakt mit der Berufs- und Arbeitsrealität. Sie ermöglicht, die Sonnen- und Schattenseiten des Berufs kennen zu lernen, die Atmosphäre zu erleben und den wirklichkeitsgetreuen Arbeitsalltag ein Stück weit am eigenen Leib zu erfahren. Die Schnupperlehre ist also nicht einfach Ferienbeschäftigung oder Erwerbstätigkeit, sondern ein Mittel zur Berufswahl.
Lernende
Was ist eine Zusatzlehre? Die Zusatzlehre ist eine Lehre in einem der ersten Ausbildung verwandten Beruf. Die Lehrzeit ist verkürzt. Das Amt für Berufsbildung spricht eine Befreiung vom Unterricht in den Fächern Allgemeinbildung sowie Turnen und Sport aus. Der überbetriebliche Kurs des 1. Lehrjahres muss in der Regel nicht mehr besucht werden. Bei Zusatzlehren werden höhere Löhne bezahlt (abhängig von Vorbildung, Alter, persönlicher Reife etc.). Richtlöhne können beim Amt für Berufsbildung erfragt werden. Der Ferienanspruch beträgt, gleich wie bei der regulären Lehre, 5 Wochen.
Was ist eine Zweitlehre? Die Zweitlehre ist eine Lehre in einem der ersten Ausbildung nicht verwandten Beruf. Das Amt für Berufsbildung entscheidet im Einzelfall, ob eine Dispensation in einzelnen Fächern und / oder eine Lehrzeitverkürzung bewilligt werden kann. In der Regel sind alle überbetriebliche Kurse zu besuchen. Bei Zweitlehren werden höhere Löhne bezahlt (abhängig von Vorbildung, Alter, persönlicher Reife etc.). Der Ferienanspruch beträgt, gleich wie bei der regulären Lehre, 5 Wochen.
Wohin wende ich mich, wenn während der Lehre Fragen und / oder Probleme auftauchen? Auftauchende Fragen und / oder Probleme solltest du zuerst mit deinem Berufsbildner / deiner Berufsbildnerin sowie mit deinen Eltern besprechen. Falls es daraufhin für dich keine befriedigende Lösung gibt, kannst du dich an das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung wenden. Die zuständigen Ausbildungsberater/innen werden dir bei der Lösung von Schwierigkeiten gerne behilflich sein. Weitere Ratschläge bei Problemen findest du unter "Probleme im Lehrbetrieb" sowie unter "Probleme in der Berufsfachschule".
Was sind Standortbestimmungen (Zwischenprüfungen) und wann werden diese durchgeführt? Mit der Standortbestimmung wird der aktuelle Ausbildungsstand mit dem in der Bildungsverordnung vorgesehenen Ausbildungsstand für diesen Zeitpunkt festgestellt. Es ist daher für Berufsbildner/innen und Lernende eine wertvolle Rückmeldung externer Experten/innen. Das Resultat der Standortbestimmung wird dem / der Berufsbildner/in vom Amt für Berufsbildung und Berufsberatung mitgeteilt.
Was ist eine Teilprüfung und wann wird diese durchgeführt? Dort wo die Verodrnung über die berufliche Grundbildung eine Teilprüfung vorsieht, können in sich abgeschlossene Ausbildungsgebiete bereits vor Ende der beruflichen Grundbildung geprüft werden. Die dabei erzielten Noten zählen zur Abschlussprüfung. Ungenübende Teilprüfungen können höchstens zweimal wiederholt werden.
Was mache ich bei Prüfungsangst? Viele Kandidatinnen und Kandidaten kämpfen mit Prüfungsangst. Erlerntes ist plötzlich nicht mehr abrufbar, es geht gar nichts mehr: Blackout! Dagegen kann man etwas unternehmen. Beim Amt für Berufsbildung und Berufsberatung kannst du das Merkblatt Prüfungsangst anfordern, auf welchem eine ganze Reihe von Fachleuten genannt werden, die dir bei der Bewältigung dieses Problems helfen können. Es ist wichtig, dass du so schnell als möglich etwas gegen dieses Problem unternimmst. Die Erwachsenenbildung Stein-Egerta, Schaan, Telefon (+423) 232 48 22, wie auch die Weiterbildungsabteilung des Interstaatlichen Berufsbildungszentrums bzb, Buchs, Telefon 081 / 755 52 00, bieten deshalb in Zusammenarbeit mit unserem Amt Kurse an, in denen du lernen kannst, wie du dich einerseits optimal auf die Prüfung vorbereiten und andererseits vor und während der Prüfung wirksam entspannen kannst.
Was kann ich machen, wenn ich das Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung) nicht bestanden habe? Falls du die Prüfung nicht bestanden hast, kannst du frühestens in einem halben Jahr zur 1. Wiederholungsprüfung antreten, sofern in den zu wiederholenden Fächern zu diesem Zeitpunkt Prüfungen durchgeführt werden. Eine 2. Wiederholung ist frühestens ein Jahr nach der 1. Wiederholungsprüfung möglich. Die Ausbildungsberater/innen des Amtes für Berufsbildung stehen dir in solchen Fällen für eine Beratung über das weitere Vorgehen nach telefonischer Voranmeldung gerne zur Verfügung.
Was bringt mir eine Berufsmatura und welche Voraussetzungen muss ich diesbezüglich erfüllen? Die Berufsmaturität ist ein eigenständiger, anspruchsvoller Bildungsabschluss, der eine Vielzahl an höheren Bildungswegen erschliesst und damit eine Alternative zur gynasialen Maturität bildet. Sie kann lehrbegleitend, berufsbegleitend oder in Vollzeit absolviert werden. Berufsmittelschule Liechtenstein
Unternehmen
Was ist beim Anbieten von Schnupperlehren zu beachten? Die Schnupperlehre soll dem / der Jugendlichen vor der Berufswahl Gelegenheit geben, durch praktische Arbeit und eigenes Erleben seine / ihre Vorstellungen von einem bestimmten Beruf zu überprüfen. Die Schnupperlehre ist also nicht einfach Ferienbeschäftigung oder Erwerbstätigkeit, sondern ein Mittel zur Berufswahl.
Welches Mindestalter müssen schulpflichtige Jugendliche haben, um eine Ferienbeschäftigung oder eine Schnupperlehre antreten zu dürfen? Schulpflichtige Jugendliche dürfen von dem Kalenderjahr an, in dem sie das 14. Altersjahr vollenden, zur Vorbereitung der Berufswahl kurzfristig mit leichten Arbeiten beschäftigt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Lernende ausbilden zu können? Um Lernende ausbilden zu können ist eine Bildungsbewilligung im entsprechenden Beruf erforderlich, welche vom Amt für Berufsbildung und Berufsberatung erteilt wird. Die Bildungsbewilligung wird dann erteilt, wenn der Betrieb die allgemeinen gesetzlichen und besonderen reglementarischen Vorschriften erfüllt. Interessenten können sich beim Amt für Berufsbildung und Berufsberatung melden. Sie erhalten ein Formular zugeschickt, das zusammen mit den benötigten Unterlagen wie Fähigkeitszeugnis des Berufsbilderns / der Berufsbildnerin, Gewerbebewilligung etc. beim Amt einzureichen ist. Ausserdem sind die Ausbildungsvoraussetzungen zu beachten.
Welche Vorbereitungen sind für die ersten Tage einer lernenden Person im Betrieb zu treffen? Informationen über Vorbereitungen für die ersten Tage im Betrieb finden Sie unter "Die ersten Tage im Lehrbetrieb". Weitere wichtige Informationen sind unter "Empfehlung Lehrbeginn" verfügbar.
Welche Punkte beinhaltet ein Lehrvertrag und wie ist dieser auszufüllen? Im Lehrvertrag sind alle wesentlichen Punkte des Lehrverhältnisses geregelt, wie: zu erlernender Beruf, Dauer der Lehrzeit, Dauer der Probezeit, Kostenübernahme für den Besuch der Berufsfachschule / überbetriebliche Kurse, Arbeitszeit (auch berufsspezifische Nacht- und / oder Sonntagsarbeit), Kostenübernahme für berufsnotwendige Anschaffungen, Kostenübernahme für Versicherungsprämien. Die Lehrverträge sind auf amtlichen Formularen vor Beginn der beruflichen Grundbildung in dreifacher, identischer Ausfertigung, vollständig ausgefüllt, von dem/der Berufsbildner/in, der lernenden Person und den gesetzlichen Vertretern unterschrieben, dem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung zur Genehmigung einzureichen. Bezüglich Lehrvertrag bieten wir Ihnen ausserdem Informationen über rechtliche Hintergründe sowie über nähere Informationen zum Ausfüllen des Lehrvertrages.
|