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Lehrvertrag


Ausfüllen des Lehrvertrages

Die Lehrverträge sind vor Beginn der beruflichen Grundbildung in dreifacher, identischer Ausfertigung, vollständig ausgefüllt,

  • vom Anbieter der Bildung in beruflicher Praxis (Lehrbetrieb),
  • von der lernenden Person und
  • der gesetzlichen Vertretung

unterschrieben, dem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung (ABB) zur Genehmigung einzureichen.
Es braucht für den Ausdruck der Lehrverträge kein amtliches blaues Fromular mehr!

Die Lehrvertragsvorlage sowie die dazugehörigen Merkblätter können Sie hier downloaden:

                         

 

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