DienstleistungsverzeichnisRegierung und VerwaltungOnlineschalter
Pfad : LLV.li / Regierung und Verwaltung / Amt für Berufsbildung und Berufsberatung / Berufslehre / Ueberbetriebliche Kurse
Ueberbetriebliche Kurse


Überbetriebliche Kurse für Lernende dienen - ergänzend zur Bildung in Betrieb und Berufsfachschule - der Vermittlung und dem Erwerb grundlegender praktischer Fertigkeiten. Diese Kurse können gemäss Berufsbildungsgesetz Art. 31 vom jeweiligen Berufsverband durchgeführt werden. Die Teilnahme ist für die Lernenden obligatorisch und integrierter Bestandteil der beruflichen Grundbildung.

Programm und Organisation

Die überbetrieblichen Kurse entlasten den/die Berufsbildner/in in der beruflichen Grundbildung. Ob ein entsprechender Kurs erforderlich ist, beurteilt die Organisation der Arbeitswelt (OdA) und wird in der jeweiligen Verordnung (Reglement) über die berufliche Grundbildung festgelegt. Die zu vermittelnden Lerninhalte sind im Bildungsplan (Modelllehrgang) aufgeführt. Dieses Programm kann beim zuständigen Berufsverband bezogen werden. Die Dauer der Kurse ist sehr unterschiedlich (einige Tage bis mehrere Wochen).

Der Besuch der Kurse ist obligatorisch und gilt als Arbeitszeit. Den Lernenden ist daher auch während des Kursbesuches der Lehrlingslohn zu zahlen. Die Lernenden sollten den überbetrieblichen Kurs auch dann besuchen, wenn dieser auf einen liechtensteinischen Feiertag fällt. In einem solchen Fall empfehlen wir, diesen Kursbesuch mit einem freien Tag zu kompensieren. Der lernenden Person dürfen durch den Besuch der überbetrieblichen Kurse keine Kosten entstehen. Kursgelder und allfällige Nebenkosten dürfen nicht auf die lernende Person oder deren gesetzliche Vertretung abgewälzt werden.

Finanzierung

Die Anbieter der Bildung in beruflicher Praxis (Lehrbetriebe) tragen die nach Abzug eines allfälligen Staatsbeitrages verbleibenden Kosten eines überbetrieblichen Kurses oder eines vergleichbaren dritten Lernortes (beispielsweise Lehrwerkstatt).

Befreiung

Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung kann auf Gesuch des Anbieters der Bildung in beruflicher Praxis (Lehrbetrieb) Lernende vom Besuch der überbetrieblichen Kurse befreien, wenn die Bildungsinhalte in einem betrieblichen Bildungszentrum oder in einer Lehrwerkstätte vermittelt werden.

Aufgebot

Das Aufgebot für die überbetrieblichen Kurse erfolgt in der Regel anhand der Schülerliste der jeweiligen Berufsfachschule; eine frühzeitige Anmeldung der Lernenden durch den Anbieter der Bildung in beruflicher Praxis (Lehrbetrieb) in der Berufsfachschule ist auch aus diesem Grund unerlässlich.

                         

 

 Drucken       Senden     +/- Textgrösse      Begriffserklärungen

 

Suchen & Finden  

Amt für Berufsbildung und Berufsberatung (ABB)
Über das gesamte Portal

Hilfe zur Suche
Allgemeines 
Amtsblatt
Organisation/Ansprechpersonen
Öffnungszeiten
Kontakt/Standort
Kontaktformular
Links
Fragen und Antworten
Newsletter
Bildergalerien
Newsarchiv
Recht 
Berufsbildungsgesetz (BBG)
Berufsbildungsverordnung (BBV)
weiter
Portaldienste
 
Liechtensteinische Landesverwaltung • Peter-Kaiser-Platz 1 • 9490 Vaduz • Tel. +423 / 236 61 11