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Berufliche Grundbildung mit FZ


Besuch der Berufsfachschule

Der Besuch der Berufsfachschule ist obligatorisch. In begründeten Fällen kann das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung eine Dispensation vom Besuch einzelner Fächer aussprechen.

Die Zuteilung der Lernenden zu den jeweiligen Berufsfachschulen erfolgt ausschliesslich durch das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung.

In der Berufsfachschule werden theoretische Kenntnisse für den jeweiligen Beruf, aber auch Allgemeinbildung vermittelt. Der Umfang des berufskundlichen Stoffes ist in der jeweiligen Verordnung über die berufliche Grundbildung, bzw. im Rahmenlehrplan über die Allgemeinbildung festgelegt.

Daneben können Freifächer belegt werden.
Weiter bietet die Berufsfachschule nach Bedarf Stützkurse an.

An jedem Semesterende wird von der Berufsfachschule ein Zeugnis ausgestellt, das dem Lehrbetrieb zugestellt wird. Dieses muss vom Berufsbildner mit dem Lernenden besprochen werden; gegebenenfalls sind Massnahmen zur Verbesserung der schulischen Leistung zu vereinbaren.

Berufsfachschulen

Überbetriebliche Kurse

                         

 

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