Besuch der BerufsfachschuleDer Besuch
der
Berufsfachschule ist obligatorisch. In begründeten Fällen kann das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung
eine Dispensation vom Besuch einzelner Fächer aussprechen. Die Zuteilung der
Lernenden zu den jeweiligen Berufsfachschulen erfolgt ausschliesslich durch das Amt für Berufsbildung
und Berufsberatung. In der Berufsfachschule werden theoretische Kenntnisse
für den jeweiligen Beruf, aber auch Allgemeinbildung vermittelt. Der Umfang des
berufskundlichen Stoffes
ist in der jeweiligen Verordnung über die berufliche Grundbildung, bzw. im Rahmenlehrplan über die
Allgemeinbildung festgelegt. Daneben können Freifächer belegt
werden. Weiter
bietet die Berufsfachschule nach Bedarf Stützkurse an. An jedem
Semesterende
wird von der Berufsfachschule ein Zeugnis ausgestellt, das dem Lehrbetrieb zugestellt
wird. Dieses muss
vom Berufsbildner mit dem Lernenden besprochen werden; gegebenenfalls sind Massnahmen zur Verbesserung
der schulischen Leistung zu vereinbaren. BerufsfachschulenÜberbetriebliche Kurse
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