DienstleistungsverzeichnisRegierung und VerwaltungOnlineschalter
Pfad : LLV.li / Regierung und Verwaltung / Amt für Berufsbildung und Berufsberatung / Berufslehre / Berufsmatura / Voraussetzungen und Wege
Voraussetzungen und Wege


Voraussetzungen für den Besuch der Berufsmittelschule

Wer die Berufsmaturität anstrebt, muss schulisch stark und bereit sein, mehr zu leisten. Neben der normalen Arbeit im Betrieb hat man 2 Tage Berufsschulunterricht in der Woche. Über die Aufnahme an eine Berufsmittelschule entscheidet eine Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, zweite Landessprache und Mathematik. Prüfung in einem weiteren Fach ist möglich.

 

Wege zum Erwerb der Berufsmaturität

Lehrbegleitend: Bei dreijährigen beruflichen Grundbildungen ab dem 1. Bildungsjahr, bei vierjährigen beruflichen Grundbildungen ab dem 2. Bildungsjahr an der Berufsmittelschule (Ausnahme einige technische Berufe: ebenfalls ab dem 1. Bildungsjahr).

Berufsbegleitend: Nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung vier Semester Vorbereitungslehrgang Fachhochschulreife (Abendunterricht) an der Berufsmittelschule Liechtenstein, Vaduz.

Vollzeitunterricht: Nach erfolgreichem Abschluss einer Berufslehre zwei Semester Vollzeit-Vorkurs, z.B. am Berufs- und Weiterbildungszentrum bzb, Buchs.

Zusammenstellung Berufsmatura / Berufsreifeprüfung für Berufsleute nach der beruflichen Grundbildung

                         

 

 Drucken       Senden     +/- Textgrösse      Begriffserklärungen

 

Suchen & Finden  

Amt für Berufsbildung und Berufsberatung (ABB)
Über das gesamte Portal

Hilfe zur Suche
Allgemeines - Amt für Berufsbildung und Berufsberatung (ABB)(42306)
Organisation/Ansprechpersonen
Öffnungszeiten
Kontakt/Standort
Kontaktformular
Links
Fragen und Antworten
Newsletter
Bildergalerien
Newsarchiv
Recht - Amt für Berufsbildung und Berufsberatung (ABB)(42306)
Berufsbildungsverordnung (BBV)
Berufsbildungsgesetz (BBG)
weiter
Portaldienste
 
Liechtensteinische Landesverwaltung • Peter-Kaiser-Platz 1 • 9490 Vaduz • Tel. +423 / 236 61 11