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Berufslehre


Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung (Abteilung Lehraufsicht) ist gemäss Berufsbildungsgesetz (LGBl. Nr. 103/2008) Aufsichtsbehörde für die berufliche Grundbildung.

Hauptaufgaben der Lehraufsicht sind :

  • Beraten der Lernenden, Erziehungs- und Berufsbildungsverantwortlichen,
  • Genehmigen von Lehrverträgen sowie überwachen der Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen,
  • Überwachen der Lehr- und Anlehrverhältnisse,
  • Erteilen von Bildungsbewilligungen,
  • Organisieren der Qualifikationsverfahren (Prüfungen),
  • Ausstellen von Fähigkeitszeugnissen und Notenausweisen,
  • Sicherstellen der Finanzierung der beruflichen Grund- und Weiterbildung
  • Zusammenarbeit mit Berufsfachschulen, Ausbildungszentren und Weiterbildungsinstitutionen
  • Mitarbeit in verschiedenen regionalen und internationalen Gremien/Kommissionen
  • Beraten der Regierung in Bildungsfragen

Mehr Informationen finden Sie unter:

Rechenschaftsbericht Amt für Berufsbildung und Berufsberatung (232 kb) 

                         

 

 
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