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Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung (Abteilung Lehraufsicht) ist gemäss Berufsbildungsgesetz (LGBl. Nr. 103/2008) Aufsichtsbehörde für die berufliche Grundbildung.
Hauptaufgaben der Lehraufsicht sind :
- Beraten der Lernenden, Erziehungs- und Berufsbildungsverantwortlichen,
- Genehmigen von Lehrverträgen sowie überwachen der Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen,
- Überwachen der Lehr- und Anlehrverhältnisse,
- Erteilen von Bildungsbewilligungen,
- Organisieren der Qualifikationsverfahren (Prüfungen),
- Ausstellen von Fähigkeitszeugnissen und Notenausweisen,
- Sicherstellen der Finanzierung der beruflichen Grund- und Weiterbildung
- Zusammenarbeit mit Berufsfachschulen, Ausbildungszentren und Weiterbildungsinstitutionen
- Mitarbeit in verschiedenen regionalen und internationalen Gremien/Kommissionen
- Beraten der Regierung in Bildungsfragen
Mehr Informationen finden Sie unter:
Rechenschaftsbericht Amt für Berufsbildung und Berufsberatung (232 kb) 
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