Fachschulvereinbarung FSV
Liechtenstein ist Mitglied der Interkantonalen Fachschulvereinbarung (FSV). Diese regelt für den Bereich der tertiären Fachschulen (ausser Universitäten und Fachhochschulen) den interkantonalen Zugang, die Stellung der Studierenden sowie die Höhe der Schulgelder, welche die Wohnsitzkantone der Studierenden (bzw. Liechtenstein) den Trägern der Fachschulen leisten.
Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung übernimmt daher anteilmässig das Schulgeld für Studierende, die an einer in der FSV-Liste geführten Schule einen Lehrgang oder Kurs besuchen und welche vorher mindestens zwei Jahre ununterbrochen in Liechtenstein gewohnt haben und, ohne gleichzeitig in Ausbildung zu sein, finanziell unabhängig gewesen sind; als Erwerbstätigkeit gelten auch die Führung eines Familienhaushaltes und das Leisten von Militärdienst.
| Für weitere Informationen wenden Sie sich an das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Telefon +423 / 236 72 00 |
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Fachhochschulvereinbarung
Liechtenstein ist ebenfalls Mitglied der Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung. Diese wird durch das Schulamt betreut.
| Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Schulamt, Telefon +423 / 236 67 58. |
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Schulen für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe
Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung hat mit einer ganzen Reihe von Schulen im Gesundheits- und Krankenpflegebereich Abkommen zur Übernahme von Schulgeldern abgeschlossen.
| Für weitere Informationen wenden Sie sich an das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Telefon +423 / 236 72 00 |
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