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Die multilaterale Zusammenarbeit, d.h. die Zusammenarbeit mit
mehreren Staaten v.a. im Rahmen internationaler Organisationen, ist ein wichtiges Element der liechtensteinischen
Aussenpolitik und steht damit im Zentrum der Aufgaben des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten. Die
multilateralen Beziehungen ermöglichen es Liechtenstein, seine Eigenstaatlichkeit zu sichern und ein
eigenes aussenpolitisches Profil zu entwickeln. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Amtes vertreten
die liechtensteinischen Interessen und aussenpolitischen Ziele in den verschiedenen Gremien der internationalen
Organisationen. Eckdaten der liechtensteinischen Integration: - 1950:
Liechtenstein tritt dem Statut des Internationalen Gerichtshofs (IGH) bei;
- 1975:
Liechtenstein unterzeichnet zusammen mit 34 anderen Staaten die Schlussakte von Helsinki der KSZE (der
heutigen OSZE);
- 1978: Beitritt zum Europarat;
- 1990: Liechtenstein
tritt als damals kleinster Staat den Vereinten Nationen (UNO) bei.
- 1991: Liechtenstein
wird Vollmitglied der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA);
- 1995: am 1. Mai
tritt Liechtenstein dem Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bei und am 1. September wird es Mitglied
der Welthandelsorganisation (WTO).
Weitere InformationenBei
folgenden internationalen Organisationen ist Liechtenstein Mitglied
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