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Die bilateralen Agenden, d.h. die Zusammenarbeit mit einzelnen
Staaten, werden vom Amt für Auswärtige Angelegenheiten als der aussenpolitischen Zentrale sowie von
den diplomatischen Vertretungen im Ausland wahrgenommen.
Im Rahmen einer 1919 getroffenen Vereinbarung nimmt die Schweiz die Vertretung der
liechtensteinischen Interessen auf diplomatischer und konsularischer Ebene in jenen Ländern wahr, in
denen sie Aussenvertretungen besitzt und wo Liechtenstein nicht selbst vertreten ist. Die Schweiz hat
ihrerseits mit Österreich im Jahr 1979 eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf konsularischem
Gebiet getroffen. Liechtensteinische Staatsangehörige können sich im Bedarfsfall im Ausland an eine
österreichische Vertretung wenden, falls im betroffenen Land weder Liechtenstein selbst noch die Schweiz
eine Vertretung unterhält.
Die Beziehungen zum Nachbarland Schweiz sind in wirtschaftlicher und politischer
Hinsicht zentral und sehr eng. Aber auch mit seinem zweiten direkten Nachbarn Österreich verbinden Liechtenstein
ausgezeichnete und vielfältige Beziehungen. Besondere Priorität haben auch die Beziehungen zu Deutschland
und zu den USA.
Zahlreiche Staaten haben über nicht residierende Botschafter (die in den meisten
Fällen in Bern residieren, da sie auch in der Schweiz akkreditiert sind) diplomatische Beziehungen zu
Liechtenstein aufgenommen. Gleichzeitig haben viele Staaten konsularische Vertreter beim Fürstentum
Liechtenstein bestallt. Das Amt führt die Akkreditierungs- und Beglaubigungsverfahren für diplomatische
und konsularische Vertreter durch.
Die Regierung hat in einem Grundsatzbeschluss festgelegt, dass die diplomatische
und konsularische Präsenz Liechtensteins im Ausland verstärkt werden soll. Das Amt für Auswärtige Angelegenheiten
befasst sich in diesem Zusammenhang insbesondere mit der Vorbereitung der Errichtung von liechtensteinischen
Konsularvertretungen auf der Basis von Honorarkonsuln.
Weitere Informationen
Bilaterale Beziehungen mit
Diplomatische und konsularisches
Corps
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