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Die Stabsstelle FIU ist die zentrale Stelle zur Beschaffung und Analyse von Informationen,
die zur Erkennung von Geldwäscherei, Vortaten zur Geldwäscherei, organisierter Kriminalität oder Terrorismusfinanzierung
notwendig sind.
Der Finanzintermediär muss die Möglichkeit haben, die Verdachtsmitteilung gemäss
Art. 16 Abs. 1 und Art. 17 Abs. 1 des Sorgfaltspflichtgesetzes gegenüber einer neutralen
Einheit absetzen zu können, die gegenüber der Strafverfolgungsbehörde eine Vorprüfungsfunktion ausübt,
jedoch keine Aufsichtsbehörde ist. Die Stabsstelle FIU ist weder eine Aufsichts- noch Strafverfolgungsbehörde
und trägt dazu bei, den Finanzplatz Liechtenstein vor Missbrauch durch kriminelle Aktivitäten zu schützen. Mehr...
Vorlagen Verdachtsmitteilung Jahresberichte
/ annual reports
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